Altersvorsorgedepot:
So funktioniert die Auszahlphase
Ansparen ist die halbe Miete – entscheidend ist, wie du später an dein Geld kommst. Das Gesetz lässt dir zwei Wege: einen Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet, oder eine lebenslange Leibrente. Der Unterschied ist größer, als er aussieht, denn nur einer der beiden Wege nimmt dir das Risiko ab, sehr alt zu werden.
Wann die Auszahlung beginnt – und wann spätestens
Frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Setzt eine gesetzliche Altersrente früher ein, darf die Auszahlung entsprechend früher beginnen.
Es gibt auch ein Ende der Wahlfreiheit nach oben: Der Vertrag muss so gebaut sein, dass die Leistung spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres erstmals gezahlt werden kann. Das steht in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes. Länger aufschieben, um die Steuerlast in ein späteres Jahr zu verlegen, geht also nicht.
Vorher ist das Kapital gebunden – mit einer Ausnahme: Entnahmen für die selbst genutzte Immobilie, deren Sanierung oder den altersgerechten Umbau sind nicht förderschädlich. Diese Option ist allerdings kein zwingender Vertragsbestandteil. Der Anbieter entscheidet, ob er sie aufnimmt, und wer sie offenhalten will, muss vor dem Abschluss hinsehen.
Bis zu 30 Prozent gibt es auf einmal
Die Auszahlphase ist nicht zwingend eine reine Monatsrente. Das Gesetz lässt drei Abweichungen von der Monatsmechanik zu, und zwei davon werden regelmäßig übersehen:
- Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbaren Kapitals dürfen außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden – als Einmalbetrag.
- Zinsen und Erträge dürfen gesondert ausgezahlt werden, zusätzlich zur laufenden Leistung.
- Bis zu zwölf Monatsleistungen dürfen zu einer Auszahlung zusammengefasst werden. Aus einer Monatsrente kann damit eine Jahreszahlung werden – praktisch bei kleinen Beträgen, bei denen zwölf Überweisungen im Jahr keinen Sinn ergeben.
Ob dein Anbieter alle drei Möglichkeiten tatsächlich anbietet, ist eine andere Frage. Das Gesetz erlaubt sie, verpflichtet aber niemanden dazu – dieselbe Logik wie beim Standarddepot, wo die Positivliste größer ist als das, was am Ende im Regal steht.
Auszahlungsplan oder Leibrente: der Unterschied
Das sind die beiden zulässigen Formen. Viele Anbieter werden den Auszahlungsplan „Fondsauszahlplan" nennen, weil das Kapital dabei investiert bleibt; im Gesetz heißt er schlicht Auszahlungsplan.
| Auszahlungsplan | Lebenslange Leibrente | |
|---|---|---|
| Dauer | Endet frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres | Lebenslang, unabhängig vom erreichten Alter |
| Höhe der Rate | Wird regelmäßig neu berechnet, mindestens alle drei Jahre | Bleibt gleich oder steigt; in der 80-Prozent-Variante ist ein Teil veränderlich |
| Kapital | Bleibt angelegt, Marktentwicklung wirkt weiter | Wird in die Rente umgewandelt |
| Risiko, sehr alt zu werden | Bleibt bei dir | Trägt der Versicherer |
| Restkapital am Ende | Wird mit der letzten Auszahlung ausgezahlt | Hängt von der Ausgestaltung ab, etwa einer Rentengarantiezeit |
Das ist nicht automatisch schlechter – es bedeutet nur, dass du selbst entscheidest, wovon du mit 90 lebst. Wer eine lebenslange Zahlung will, muss die Leibrente wählen oder nach dem Planende etwas anderes vorbereitet haben. Ob Anbieter eine Umwandlung zum Planende freiwillig anbieten, ist offen; verpflichtet sind sie nicht.
Wie die Rate im Auszahlungsplan berechnet wird
Die Rate ist keine feste Zahl für dreißig Jahre, sondern wird fortgeschrieben. Zu Beginn der Auszahlungsphase und danach in Abständen von höchstens drei Jahren wird neu gerechnet.
Die Rechnung selbst gibt das Gesetz vor: Mindestens 80 Prozent des am Stichtag verbleibenden Kapitals werden auf die Anzahl der Monate bis zum Laufzeitende verteilt. Die 80 Prozent sind eine Untergrenze der Rechenbasis – der Anbieter darf mehr ansetzen, nicht weniger.
Praktisch heißt das: Läuft es am Kapitalmarkt gut, steigt die Rate beim nächsten Stichtag. Läuft es schlecht, sinkt sie. Der Puffer von bis zu 20 Prozent federt das ab, verschiebt aber nur – er beseitigt die Schwankung nicht.
Die Leibrente hat zwei Varianten
Die erste ist die klassische: Das Kapital wird in vollem Umfang in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. Die Rente bleibt während der Auszahlungsphase gleich hoch oder steigt – sinken darf sie nicht.
Die zweite ist eine Mischform: 80 Prozent gehen in die lebenslange Leibrente, der Rest bleibt „auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners" angelegt und finanziert zusätzliche Auszahlungen in veränderlicher Höhe. Die Grundversorgung ist damit garantiert, der kleinere Teil hat weiter Marktchance und Marktrisiko. Wer beides will, findet hier den gesetzlich vorgesehenen Mittelweg – nicht als Kombination zweier Verträge, sondern als eigene Auszahlform.
Kleine Renten werden abgefunden
Wer nur ein paar Jahre eingezahlt hat, bekommt keine Monatsrente, sondern das Kapital in einem Betrag. Das heißt Kleinbetragsrentenabfindung und ist ausdrücklich keine schädliche Verwendung – die Förderung bleibt also erhalten (§ 93 Absatz 3 EStG).
Die Grenze ist nicht als Eurobetrag im Gesetz, sondern als Formel: 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Sie wandert damit jedes Jahr mit den Löhnen nach oben. Maßgeblich ist, ob die monatliche Leistung bei gleichmäßiger Verteilung des gesamten Kapitals unter dieser Grenze liegt.
Neu ab dem 1. Januar 2027: Das gilt auch für den Auszahlungsplan, nicht mehr nur für Renten. Und es gibt ein Zeitfenster: Teilt der Anbieter mit, dass abgefunden wird, darf der Vertragspartner den Beginn der Auszahlungsphase bis vier Wochen nach dieser Mitteilung auf den 1. Januar des Folgejahres verschieben – sofern die Vereinbarung das vorsieht. Eine Abfindung fließt in einem Jahr komplett zu und wird in diesem Jahr besteuert; die Verschiebung verlegt sie in das folgende Steuerjahr.
Was in der Auszahlphase besteuert wird
Die Leistungen werden voll mit dem persönlichen Steuersatz belastet, nach § 22 Nummer 5 EStG. Das ist die Kehrseite der Förderung: Eingezahlt wird aus unversteuertem Einkommen beziehungsweise mit Zulagen, besteuert wird am Ende.
Wichtig für den Vergleich mit einem normalen Depot: Die Teilfreistellung fehlt. Bei Aktienfonds im freien Depot bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei – im Altersvorsorgedepot gibt es diese Vergünstigung nicht. Für die meisten überwiegt die Förderung deutlich; wer sehr hohe Beträge einzahlt und im Alter einen hohen Steuersatz erwartet, sollte gegenrechnen.
- Der Anbieter bescheinigt die Beträge. Nach Ablauf des Kalenderjahres teilt er dir nach amtlich vorgeschriebenem Muster mit, was zugeflossen ist – elektronisch, sofern du nicht Papier verlangst. Nach der ersten Bescheinigung kannst du auf weitere verzichten.
- Eine Übergangsregel, die nur Wohn-Riester betrifft: Wer ein Wohnförderkonto hat und dessen Auszahlungsphase vor dem 1. Januar 2028 begonnen hat, rechnet die jährlichen Verminderungs- und Auflösungsbeträge weiter nach dem alten Recht ab (§ 52 Absatz 30a EStG). Das ist Vertrauensschutz für laufende Fälle und hat mit der normalen Besteuerung der Auszahlung nichts zu tun. Mehr dazu unter Riester-Wechsel.
Was im Todesfall passiert
Ein Punkt ist klar geregelt: Wird das geförderte Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Das steht in § 93 Absatz 1 Satz 4 Buchstabe c EStG. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt haben und ihren Wohnsitz in der EU oder im EWR hatten.
Alles andere hängt am Produkt. Beim Auszahlungsplan ist noch Kapital im Depot, bei der Leibrente kommt es auf die Ausgestaltung an – etwa darauf, ob eine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Belastbar wird das erst mit den Vertragsbedingungen der Anbieter; wir dokumentieren es dann je Anbieter.
Die unterschätzte Frage: Was kostet die Auszahlphase?
Beim Vergleich von Altersvorsorgeprodukten schauen alle auf die Ansparkosten. Dabei entscheiden die Kosten der Auszahlphase über Jahrzehnte mit: Gebühren des Auszahlungsplans, Kosten der Verrentung, der hinterlegte Rentenfaktor des Leibrenten-Partners.
Deshalb sind „Auszahlungsplan angeboten", „Leibrenten-Partner" und „Kosten der Verrentung" feste Kriterien in unserem Bewertungsschema. Bislang hat kein Anbieter dazu etwas veröffentlicht – sobald die Preisverzeichnisse vorliegen, stehen die Werte im Vergleich.