Standarddepot: Die einfache Variante des Altersvorsorgedepots
Nicht jeder will ETFs vergleichen. Für alle, die eine geförderte Altersvorsorge ohne Auswahlstress suchen, sieht das Gesetz das Standarddepot vor: zwei vorausgewählte Fonds, ein harter Kostendeckel – und jeder Anbieter muss es im Programm haben.
Wie das Standarddepot aufgebaut ist
Das Gesetz macht dem Anbieter engere Vorgaben, als viele erwarten. Ein Standarddepot besteht aus genau zwei Fonds, die der Anbieter auswählt:
- ein Fonds der Risikoklasse 1 bis 2 – der schwankungsärmere Teil
- ein Fonds der Risikoklasse 3 bis 5 – der renditeorientierte Teil
Du kannst die Aufteilung zwischen beiden selbst bestimmen. Tust du es nicht, legt der Anbieter eine Standardaufteilung fest – das ist die Voreinstellung für alle, die sich nicht kümmern wollen.
Vor Rentenbeginn schichtet der Anbieter automatisch um: fünf Jahre vorher dürfen höchstens 50 % im risikoreicheren Fonds liegen, zwei Jahre vorher höchstens 30 %. Auch davon kannst du abweichen, wenn du es ausdrücklich bestimmst.
Wie weit unterbieten die Anbieter den Deckel?
Seit August 2026 nennen die ersten Anbieter Zahlen. Sie liegen sämtlich weit unter einem Prozent – teils bei einem Zehntel davon. Der Deckel wirkt damit anders als gedacht: nicht als Zielmarke, an die sich der Markt herantastet, sondern als Notbremse gegen Ausreißer nach oben.
Beim Lesen solcher Angaben lohnt der Blick auf die Bezeichnung, denn es kursieren zwei verschiedene Größen:
- Effektivkosten sind alle Kosten des Vertrags zusammen – Depotführung, Verwaltung, Fondskosten, Abschlusskosten. Genau diese Größe deckelt das Gesetz auf 1,0 %.
- Fondskosten (TER) sind nur ein Teil davon. Was daneben anfällt, sagt eine TER-Angabe nicht.
Solange ein Anbieter keine Effektivkostenquote ausweist, lässt sich sein Angebot nicht unmittelbar am gesetzlichen Deckel messen. Verzichtet er tatsächlich auf alles außer den Fondskosten, liegen beide Werte dicht beieinander – aber das ist eine Annahme, bis das Preisverzeichnis vorliegt. Wer welche Zahl genannt hat und in welcher Form, steht bei den einzelnen Anbietern im Vergleich; wir führen die Werte dort mit ihrer jeweiligen Bezeichnung und nicht als Rangliste.
Was das Standarddepot ausmacht
- Kostendeckel 1,0 Prozent: Die Gesamtkosten sind gesetzlich auf 1,0 % gedeckelt. Das schützt vor überteuerten Produkten. Die bislang angekündigten Standarddepots liegen allerdings von sich aus weit unter dieser Grenze – der Deckel ist eine Obergrenze, kein Richtwert.
- Zwei vorausgewählte Fonds: eine defensive und eine offensive Variante. Du triffst genau eine Entscheidung: Sicherheit oder Rendite-Schwerpunkt.
- Angebotspflicht: Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss das Standarddepot anbieten. Du kannst es also bei jedem Broker aus unserem Vergleich bekommen.
- Volle Förderung: Zulagen und Günstigerprüfung gelten identisch wie im regulären Altersvorsorgedepot – Details im Förderungs-Ratgeber.
Zusätzlich ist ein öffentlich organisiertes Standardangebot geplant – also eine staatlich organisierte Umsetzung des Standarddepots.
Für wen ist das Standarddepot gedacht?
Das Standarddepot ist die richtige Wahl, wenn du eine geförderte Altersvorsorge willst, ohne dich mit Fondsauswahl zu beschäftigen – und wenn dir die Sicherheit eines gesetzlichen Kostendeckels wichtiger ist als die letzte Renditeoptimierung. Es ist der Sicherheitsanker der Reform: einfach, gedeckelt, überall verfügbar.
Lange galt als ausgemacht, dass ein freies Altersvorsorgedepot mit selbst gewählten ETFs deutlich günstiger sein würde. Nach den ersten Ankündigungen ist das nicht mehr ausgemacht – beim Standarddepot ist ein Preiswettbewerb entstanden, im freien Depot fehlt der Deckel. Genau diesen Unterschied werden wir ab 2027 messbar machen, mit einem eigenen Vergleich nur für Standarddepots.
Standarddepot vs. freies Altersvorsorgedepot
- Auswahl: 2 Fonds (Standard) vs. breites ETF-/Fondsuniversum (frei)
- Kosten: gesetzlich max. 1,0 %, in der Praxis bislang deutlich darunter (Standard) vs. marktabhängig und ohne Deckel (frei)
- Aufwand: eine Entscheidung (Standard) vs. Auswahl und gelegentliche Kontrolle (frei)
- Förderung, Einzahlungsgrenzen, Auszahlphase: identisch
Das staatliche Standardangebot: Stand September 2026
Zusätzlich zu den Standarddepots der privaten Anbieter sieht die Reform ein öffentlich organisiertes Standardangebot vor – gedacht als neutraler Vergleichsmaßstab, an dem sich die privaten Produkte messen lassen müssen. Der Weg dorthin ist allerdings holprig.
Die Einzelheiten werden derzeit in einer Rechtsverordnung beraten; erklärtes Ziel bleibt, das Angebot allen Förderberechtigten ab 2027 zur Verfügung zu stellen. Parallel berichtete die Fachpresse im Juli 2026 von ungeklärten Fragen zu Träger, Kapitalanlage und zuständiger Behörde sowie von Zweifeln am Starttermin – auch aus den Regierungsfraktionen. Wir werten das als offen: Dass es kommt, ist beschlossen; wann und in welcher Form, ist es nicht.
Die Verbraucherzentralen raten dazu, die Konditionen dieses staatlichen Standardprodukts abzuwarten, und warnen vor einer Verkaufswelle neuer Verträge zum Jahresende. Diese Einschätzung teilen wir insoweit, als vor Vorliegen echter Preisverzeichnisse schlicht die Vergleichsgrundlage fehlt. Umgekehrt gilt: Wer bereits ein sehr günstiges Angebot im Blick hat, muss auf das Staatsangebot nicht warten – der Kostendeckel von 1,0 % ist eine Obergrenze, kein Bestpreis-Versprechen.
Standarddepot und Frühstart-Rente
Das Standarddepot bekommt durch ein zweites Gesetzesvorhaben zusätzliches Gewicht: Der Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente vom 22. Juli 2026 beschränkt die Produktauswahl für die staatlichen 10 € pro Monat ausdrücklich auf den Standarddepot-Vertrag. Begründet wird das damit, dass alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge diesen Vertrag ohnehin anbieten müssen – und dass nur für ihn der Effektivkostendeckel von 1 % gilt.
Für Eltern heißt das: Bei der Frühstart-Rente ist die Produktfrage vorentschieden, offen bleibt allein die Anbieterwahl. Damit wird der Kostendeckel zur eigentlichen Vergleichsgröße – 1 % ist eine Obergrenze, kein Preis. Wer deutlich darunter liegt, macht über die lange Laufzeit einen spürbaren Unterschied. Das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen; den Stand halten wir auf der Frühstart-Renten-Seite nach.