Alexander Merget
Alexander Merget

Riester in das Altersvorsorgedepot übertragen: Der Wechsel-Ratgeber

Rund 15 Millionen Riester-Verträge stehen vor einer Weichenstellung. Ab 2027 kannst du in die neue Förderung wechseln, ohne einen Cent der alten Förderung zurückzuzahlen. Musst du aber nicht. Hier steht, welche vier Wege du hast, was jeder kostet – und woran du erkennst, welcher zu dir passt.

⚠ Das Wichtigste zuerst: Kündige deinen Riester-Vertrag nicht. Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung – dann musst du sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine Übertragung in einen neuen Vertrag ist etwas völlig anderes: Dabei bleibt die Förderung erhalten. Wer wechseln will, kündigt nicht, sondern überträgt.

Muss ich überhaupt etwas tun?

Nein. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz. Dein Vertrag läuft weiter wie bisher, mit der bisherigen steuerlichen Förderung und den bisherigen Zulagen.

Was nicht mehr geht: neue Riester-Verträge abschließen. Damit ist ab dem 1. Januar 2027 Schluss. Wer aus einem bestimmten Grund noch einen Alt-Riester will, muss ihn bis Ende 2026 abschließen – für die allermeisten ist das kein sinnvoller Schritt, weil die neue Förderung höher und einfacher ist.

Es gibt also keinen Zeitdruck und keinen Zwang. Wohl aber einen Grund, sich das anzusehen: Bei vielen Altverträgen liegt zwischen alter und neuer Welt ein fünfstelliger Betrag.

Welche vier Möglichkeiten habe ich?

1. Vertrag unverändert weiterführen

Du tust nichts. Alles bleibt: Beiträge, Zulagen nach altem Recht, Beitragsgarantie, lebenslange Rente. Sinnvoll, wenn dein Vertrag einen hohen Garantiezins aus früheren Jahren hat oder du kurz vor der Auszahlphase stehst.

2. Vertrag beitragsfrei stellen

Du zahlst nicht mehr ein, kündigst aber auch nicht. Das Guthaben bleibt im Vertrag und wird weiter verzinst oder angelegt; die bisherige Förderung bleibt dir erhalten. Neue Zulagen gibt es allerdings keine mehr, und die laufenden Kosten des Vertrags laufen weiter. Diese Variante ist vor allem eine Zwischenlösung, wenn du dich noch nicht entscheiden willst.

3. Nur die Förderung wechseln – Vertrag behalten

Das ist die Option, die viele übersehen. Laut Bundesfinanzministerium kannst du durch Erklärung gegenüber deinem Anbieter mit dem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln, unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen. Der Vertrag bleibt also, nur die Förderlogik ändert sich – von der alten Riester-Rechnerei auf die neuen beitragsproportionalen Zulagen.

Interessant für alle, die mit ihrem Produkt zufrieden sind, aber von der höheren Grundzulage profitieren wollen. Und für alle, die dem Kapitalmarkt ohne Garantie nicht trauen.

4. Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen

Der große Wechsel: Du überträgst dein Riester-Guthaben in einen neuen, zertifizierten Vertrag mit neuer Förderung. Die bisherige Förderung musst du dabei nicht zurückzahlen – das sagt das Bundesfinanzministerium ausdrücklich.

Beim Wechsel entscheidest du dich zwischen den beiden neuen Produktwelten: einem Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das voll am Kapitalmarkt investiert, oder einem Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Diese Wahl ist die eigentliche Entscheidung – nicht die Frage, welcher Anbieter das Logo hat.

Die Regel, die fast alle übersehen

Es klingt naheliegend, den alten Riester-Vertrag nach altem Recht weiterlaufen zu lassen und daneben ein neues Depot nach neuem Recht zu besparen. Das geht nicht.

Das Bundesfinanzministerium schreibt in seinen FAQ zur Reform: Wer neben dem Altvertrag einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, wechselt damit in die neue Fördersystematik – und der Bestandsschutz für den Altvertrag endet dann. Die Entscheidung fällt also für deinen gesamten Bestand, nicht für einen einzelnen Vertrag.

⚠ Zwei Folgen, die daraus wichtig werden. Erstens: Sobald du irgendwo ein Altersvorsorgedepot eröffnest, gilt die neue Förderung auch für deinen bestehenden Riester-Vertrag. Zweitens: Ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht mehr möglich. Diese Tür schließt sich einmal.

Für die allermeisten ist das kein Nachteil, sondern der Sinn der Sache – die neue Grundzulage von bis zu 540 € liegt deutlich über den alten 175 €. Genau nachrechnen sollte aber, wer nach altem Recht ungewöhnlich gut fährt: Die alte Kinderzulage wird unabhängig von der Höhe des Eigenbeitrags gezahlt, sofern der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag erreicht ist. Die neue ist beitragsproportional und erreicht ihre vollen 300 € je Kind erst bei 300 € Eigenbeitrag im Jahr. Wer heute mit kleinem Beitrag mehrere Kinderzulagen bezieht, kann im alten System auf mehr Förderung kommen.

Das BMF verweist für diesen Vergleich auf den Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung, mit dem sich der nach altem Recht erforderliche Eigenbeitrag ermitteln lässt. Die neue Seite der Rechnung kannst du in unserem Förderrechner durchspielen.

Lohnt sich der Wechsel für mich?

Es gibt keine pauschale Antwort, aber es gibt klare Muster. Der Wechsel spricht für sich, wenn mehrere dieser Punkte auf dich zutreffen:

  • Lange Restlaufzeit – je mehr Jahre bis zur Rente, desto stärker wirken niedrigere Kosten und höhere Aktienquote.
  • Hohe Kosten im Altvertrag – viele Riester-Verträge liegen bei Effektivkosten von 1,5 % und mehr. Im neuen Standarddepot sind gesetzlich höchstens 1,0 % erlaubt, günstige Depots liegen deutlich darunter.
  • Niedrige Aktienquote – wegen der Beitragsgarantie stecken viele Riester-Verträge überwiegend in Anleihen. Renditechancen bleiben liegen.
  • Du zahlst voll ein – die neue Grundzulage von bis zu 540 € übertrifft die alten 175 € deutlich.

Dagegen spricht:

  • Hoher Garantiezins aus alten Vertragsjahren – der ist heute nicht mehr zu bekommen und kann viel wert sein.
  • Kurz vor der Auszahlphase – dann bleibt keine Zeit, Kursschwankungen auszusitzen.
  • Du brauchst die lebenslange Rente – dazu unten mehr, das ist der am meisten unterschätzte Punkt.
  • Sehr kleine Beiträge mit mehreren Kindern – hier kann die alte Zulagenlogik im Einzelfall günstiger sein. Rechnen.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, du hast 20.000 € Riester-Guthaben, zahlst 100 € im Monat ein und hast noch 20 Jahre bis zur Rente. Wir rechnen mit offengelegten Annahmen:

  • Riester bleibt: 3 % Rendite (Garantie drückt die Aktienquote), 1,8 % Kosten → rund 52.000 €
  • Standarddepot: 7 % Rendite, 1,0 % Kosten (gesetzlicher Deckel) → rund 108.000 €
  • Günstiges Altersvorsorgedepot: 7 % Rendite, 0,3 % Kosten → rund 121.000 €

Der Abstand zwischen erster und letzter Zeile liegt bei rund 68.000 €. Aber Vorsicht mit dieser Zahl: Sie entsteht zu einem großen Teil aus der unterstellten Renditedifferenz, und die ist keine Tatsache, sondern eine Annahme. Aktienmärkte schwanken, 7 % sind ein langfristiger Richtwert und keine Zusage. Sicher ist nur der Kostenteil – und schon der macht über 20 Jahre einen erheblichen Unterschied. Mit deinen eigenen Zahlen rechnest du das im Förderrechner durch.

Was kostet der Wechsel?

Das Bundesfinanzministerium formuliert es knapp: Beim Wechsel in einen Neuvertrag können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Eine Gesamtsumme nennt es nicht.

Beim Riester-Anbieterwechsel gilt bislang eine Obergrenze: Der aufnehmende Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen. Was der abgebende Anbieter verlangt, steht in dessen Vertragsbedingungen und fällt unterschiedlich aus.

Wichtig zur Einordnung:Seit August 2026 ist die Regel belegt: Der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen. Der abgebende Anbieter muss den Wechsel ab fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei gewähren. Zusätzlich dürfen Abschlusskosten nicht doppelt anfallen – sie sind über die gesamte Ansparphase zu verteilen. Die widersprüchlichen Darstellungen in einigen Portalen erklären sich damit: Sie nannten jeweils nur eine der beiden Seiten

Der zweite Kostenblock wird ohnehin größer sein als die Wechselgebühr: die laufenden Kosten deines künftigen Vertrags. 150 € einmalig sind über 20 Jahre eine Randnotiz, ein halber Prozentpunkt jährlich ist es nicht.

Was du beim Wechsel aufgibst

Drei Dinge, die in vielen Ratgebern untergehen:

Die Beitragsgarantie. Im klassischen Riester-Vertrag ist dir garantiert, dass zu Rentenbeginn mindestens deine eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Im Altersvorsorgedepot gibt es diese Garantie nicht. Das ist der Preis für die Renditechance – und für manche Lebenssituation der falsche Tausch.

Möglicherweise die lebenslange Rente. Riester zahlt lebenslang. Im neuen System kannst du zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan wählen, der etwa vom 65. bis zum 85. Lebensjahr läuft. Der Auszahlplan bringt oft höhere monatliche Beträge – aber wenn du 90 wirst, ist er leer. Mehr dazu auf unserer Seite zur Auszahlphase.

Den Weg zurück. Nach allem, was zum Wechsel in die neue Fördersystematik berichtet wird, ist eine Rückkehr in die alte Riester-Förderung nicht vorgesehen. Die Entscheidung ist also eine Einbahnstraße und sollte bewusst fallen. Die Deutsche Rentenversicherung rät ausdrücklich dazu, vor einem Wechsel abzuwägen und sich im Zweifel neutral beraten zu lassen – dem schließen wir uns an.

Wie läuft der Wechsel praktisch ab?

Der wichtigste Punkt vorweg: Du kündigst nicht selbst beim alten Anbieter. Die Übertragung organisiert der neue Anbieter.

  1. Neuen Vertrag eröffnen – ab 2027 bei einem Anbieter mit zertifiziertem Produkt. Legitimation läuft wie bei jeder Depoteröffnung.
  2. Übertragungsantrag stellen – beim neuen Anbieter, mit den Daten deines Altvertrags (Gesellschaft, Vertragsnummer).
  3. Der neue Anbieter wickelt ab – er fordert das Guthaben beim alten Anbieter an.
  4. Guthaben kommt an – das gesamte Kapital inklusive erhaltener Zulagen wird übertragen. Rechne mit einigen Wochen; präzise Angaben gibt es erst, wenn die ersten Übertragungen wirklich laufen.
  5. Dauerzulagenantrag nicht vergessen – damit die neuen Zulagen automatisch fließen.

Sonderfall Wohn-Riester

Die Eigenheimrente bleibt erhalten und wird in das neue Fördersystem integriert. Entnahmen für eine selbst genutzte Immobilie, für Sanierung oder für einen altersgerechten Umbau sind auch im neuen System nicht förderschädlich. Wenn dein Riester-Vertrag Teil einer Immobilienfinanzierung ist, ist die Lage komplexer als bei einem reinen Sparvertrag – hier lohnt sich eine individuelle Prüfung besonders.

Was du jetzt schon tun kannst

Übertragen lässt sich erst ab 2027, und Konditionen gibt es noch nicht. Vorbereiten kannst du trotzdem einiges:

  • Kostenquote deines Altvertrags heraussuchen. Sie steht im jährlichen Standmitteilung oder im Produktinformationsblatt. Ohne diese Zahl lässt sich gar nicht beurteilen, ob ein Wechsel etwas bringt.
  • Garantiezins prüfen. Bei Verträgen aus den Jahren vor 2012 kann er hoch sein – das ist ein Argument fürs Bleiben.
  • Aktuellen Vertragswert notieren und schauen, wie viel davon Eigenbeiträge und wie viel Zulagen sind.
  • Restlaufzeit ausrechnen. Unter zehn Jahren wird die Rechnung deutlich enger.
  • Anbieter beobachten – wer Riester-Übertragungen überhaupt annimmt und wie reibungslos, wird ein eigenes Kriterium in unserem Anbietervergleich. Die aktuelle Lage steht in der Watchlist.

Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Zum Jahresende ist mit einer Verkaufswelle zu rechnen. Die Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich davor. Ein Wechsel, zu dem dir jemand rät, der daran verdient, ist noch kein guter Wechsel.

Wer bietet das Altersvorsorgedepot ab 2027 an?
Zum Anbieter-Vergleich

Häufige Fragen zum Riester-Wechsel

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein – und du solltest es auf keinen Fall tun. Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung, dann sind Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Wer wechseln will, überträgt; das ist rechtlich etwas anderes und für die Förderung unschädlich.
Verliere ich meine bisherigen Zulagen?
Nein. Laut Bundesfinanzministerium kannst du in einen Neuvertrag mit neuer Förderung wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Das angesparte Kapital inklusive der erhaltenen Zulagen geht mit über.
Was kostet mich der Wechsel?
Das Bundesfinanzministerium nennt in seinen FAQ zur Reform Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten als möglich, ohne Summe. Für den Wechsel ins neue System gilt: höchstens 150 € beim aufnehmenden Anbieter, ab fünf Vertragsjahren kostenfrei beim abgebenden.
Kann ich meinen Vertrag behalten und trotzdem die höhere Zulage bekommen?
Ja, das ist Option 3: durch Erklärung gegenüber deinem Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln, bei sonst gleichen Vertragskonditionen. Das Produkt bleibt, die Förderung wird neu.
Kann ich den Wechsel rückgängig machen?
Nein. Das Bundesfinanzministerium schreibt ausdrücklich, dass ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung nicht mehr möglich ist. Entscheide deshalb bewusst und nicht unter Zeitdruck.
Gilt die neue Förderung automatisch für alle meine Verträge?
Ja, sobald du einen Vertrag nach neuem Recht abschließt oder aktiv zur neuen Förderung optierst. Das Bundesfinanzministerium schreibt, dass mit dem Abschluss des Neuvertrags der Bestandsschutz für den Altvertrag endet. Du kannst also nicht einen Vertrag im alten und einen im neuen System führen.
Was passiert mit meinem Wohn-Riester?
Die Eigenheimrente bleibt und wird ins neue Fördersystem integriert. Entnahmen für die selbst genutzte Immobilie, Sanierung oder altersgerechten Umbau bleiben förderunschädlich.
Lohnt sich der Wechsel bei kurzer Restlaufzeit?
Meist nicht. Ohne Garantie brauchst du Zeit, um Kursschwankungen auszusitzen. Wenige Jahre vor der Auszahlphase wiegt die Sicherheit des Altvertrags in der Regel schwerer als die Renditechance.
Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig haben?
Ja – nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kannst du neben dem Altvertrag grundsätzlich bis zu zwei weitere Altersvorsorgeverträge abschließen. Wichtig ist die Folge: Mit dem Abschluss des Neuvertrags wechselst du in die neue Fördersystematik, und der Bestandsschutz für den Altvertrag endet. Beide Verträge laufen dann nach neuem Recht.