Stand: Juli 2026

Altersvorsorgedepot: Förderung & Zulagen 2027

Die Förderung des Altersvorsorgedepots ist beitragsproportional – jeder eingezahlte Euro wird bezuschusst, unabhängig vom Einkommen. Das macht sie deutlich einfacher als die Riester-Förderung. Hier findest du alle Fördersätze, Rechenbeispiele und die Regeln zu Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Günstigerprüfung.

So funktioniert die Grundzulage

Der Staat legt auf deine Einzahlungen drauf – gestaffelt in zwei Stufen:

  • 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Einzahlung im Jahr (macht bis zu 180 € Zulage)
  • 25 Cent je Euro für Einzahlungen darüber bis 1.800 € im Jahr (macht bis zu 360 € Zulage)

Zusammen ergibt das eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr – dafür musst du 1.800 € jährlich einzahlen, also 150 € im Monat. Auf die ersten 360 € (30 € monatlich) gibt es mit 50 Prozent den höchsten Fördersatz: Schon kleine Sparraten lohnen sich überproportional.

Rechenbeispiele

  • 30 €/Monat (360 €/Jahr): 180 € Zulage → 50 % Förderquote
  • 75 €/Monat (900 €/Jahr): 180 € + 135 € = 315 € Zulage → 35 % Förderquote
  • 150 €/Monat (1.800 €/Jahr): 180 € + 360 € = 540 € Zulage → 30 % Förderquote

Einzahlungen über 1.800 € hinaus sind bis 6.840 € pro Jahr und Depot möglich, erhalten aber keine weitere Zulage – sie können sich über den Sonderausgabenabzug steuerlich auswirken (siehe Günstigerprüfung).

Kinderzulage: bis 300 € je Kind und Jahr

Für jedes Kind mit Kindergeldbezug gibt es zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr – beitragsproportional im Verhältnis 1:1 zu deinen Einzahlungen. Eine Familie mit zwei Kindern kann so auf bis zu 1.140 € staatliche Zulagen im Jahr kommen (540 € Grundzulage + 2 × 300 €).

Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €

Wer seinen Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € extra. Ein früher Start lohnt ohnehin am meisten – der Bonus setzt einen zusätzlichen Anreiz.

Günstigerprüfung: Zulage oder Steuerabzug?

Deine Beiträge können alternativ als Sonderausgaben wirken. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz erstattet. Die Zulagen selbst verbleiben in jedem Fall in deinem Depot – du musst nichts zurückrechnen oder beantragen. Gerade für Gutverdiener kann der Sonderausgabenabzug den effektiven Fördervorteil weiter erhöhen.

Wer bekommt die Förderung?

Förderberechtigt sind Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, mittelbar berechtigte Ehepartner – und neu auch Selbstständige ohne GRV-Pflicht. Damit erreicht die neue Förderung deutlich mehr Menschen als Riester. Wichtig für Mehrfach-Sparer: Du darfst maximal zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig führen, die Förderung fließt aber nur in eines.

Förderung sichern: Worauf du beim Anbieter achten solltest

Die Zulagen sind gesetzlich geregelt und bei jedem Anbieter gleich hoch. Unterschiede gibt es beim Handling: Beantragt der Anbieter die Zulagen automatisch (Dauerzulagenantrag)? Wie reibungslos läuft die Übertragung eines Riester-Vertrags? Und vor allem: Wie viel der Förderung fressen die Effektivkosten wieder auf? Genau diese Punkte fließen in unseren Anbietervergleich ein.

💡 Merksatz: Die Förderung ist überall gleich – die Kosten nicht. Der Anbieter entscheidet darüber, wie viel von deinen 540 € Zulage am Ende wirklich für dich arbeitet.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die maximale Förderung?
540 € Grundzulage pro Jahr, plus bis zu 300 € je Kind und Jahr, plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus vor dem 25. Geburtstag. Zusätzlich kann die Günstigerprüfung einen Steuervorteil bringen.
Wie viel muss ich für die volle Grundzulage einzahlen?
1.800 € pro Jahr, also 150 € monatlich. Schon 30 € im Monat sichern dir aber 180 € Zulage – der Fördersatz auf die ersten 360 € ist mit 50 Prozent am höchsten.
Hängt die Zulage vom Einkommen ab?
Nein. Anders als bei Riester ist die Förderung rein beitragsproportional – es zählt nur, wie viel du einzahlst.
Muss ich die Zulage jedes Jahr beantragen?
Die Zulagen fließen in den zertifizierten Vertrag; gute Anbieter automatisieren die Beantragung. Wie komfortabel das je Anbieter gelöst ist, wird Teil unseres Vergleichs.
Bekommen Selbstständige die Förderung?
Ja – neu sind auch Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung förderberechtigt.
Was passiert mit Einzahlungen über 1.800 €?
Sie erhalten keine weitere Zulage, sind aber bis 6.840 € pro Jahr und Depot möglich und können über den Sonderausgabenabzug steuerlich wirken.

Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156); FAQ „Reform der privaten Altersvorsorge" des Bundesministeriums der Finanzen (bundesfinanzministerium.de). Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.