Alexander Merget
Alexander Merget

Altersvorsorgedepot: Förderung & Zulagen 2027

Die Förderung des Altersvorsorgedepots ist beitragsproportional – jeder eingezahlte Euro wird bezuschusst, unabhängig vom Einkommen. Das macht sie deutlich einfacher als die Riester-Förderung. Hier findest du alle Fördersätze mit Rechenbeispielen: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteiger- und Geringverdiener-Bonus, Mindesteigenbeitrag und Günstigerprüfung.

540 €
Grundzulage pro Jahr – ab 150 € Eigenbeitrag im Monat
300 €
je Kind und Jahr – voll schon ab 25 € im Monat
175 €
Geringverdiener-Bonus unter 26.250 € brutto
200 €
einmalig für Berufseinsteiger unter 25

So funktioniert die Grundzulage

Der Staat legt auf deine Einzahlungen drauf – gestaffelt in zwei Stufen:

  • 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Einzahlung im Jahr (macht bis zu 180 € Zulage)
  • 25 Cent je Euro für Einzahlungen darüber bis 1.800 € im Jahr (macht bis zu 360 € Zulage)

Zusammen ergibt das eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr – dafür musst du 1.800 € jährlich einzahlen, also 150 € im Monat. Auf die ersten 360 € (30 € monatlich) gibt es mit 50 Prozent den höchsten Fördersatz: Schon kleine Sparraten lohnen sich überproportional.

Wichtig – der Mindesteigenbeitrag: Voraussetzung für die Grundzulage (einschließlich Berufseinsteigerbonus) ist laut Bundesfinanzministerium ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Schon dieser Basis-Beitrag wird mit 50 Prozent gefördert.

Rechenbeispiele

  • 10 €/Monat (120 €/Jahr): 60 € Zulage → 50 % Förderquote (Mindesteigenbeitrag erreicht)
  • 30 €/Monat (360 €/Jahr): 180 € Zulage → 50 % Förderquote
  • 75 €/Monat (900 €/Jahr): 180 € + 135 € = 315 € Zulage → 35 % Förderquote
  • 150 €/Monat (1.800 €/Jahr): 180 € + 360 € = 540 € Zulage → 30 % Förderquote

Einzahlungen über 1.800 € hinaus sind bis 6.840 € pro Jahr und Depot möglich, erhalten aber keine weitere Zulage – sie können sich über den Sonderausgabenabzug steuerlich auswirken (siehe Günstigerprüfung).

Kinderzulage: bis 300 € je Kind – voll schon ab 25 € im Monat

Für jedes Kind mit Kindergeldbezug gibt es zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr. Sie fließt je Kind im Verhältnis 1:1 zu deinen Einzahlungen – bis 300 € verdoppelt der Staat also für jedes Kind jeden eingezahlten Euro. Das Entscheidende: Die volle Kinderzulage je Kind ist schon ab 300 € Jahresbeitrag (25 € monatlich) erreicht, und derselbe Eigenbeitrag zählt für jedes Kind erneut.

Beispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern zahlt 25 € im Monat ein (300 €/Jahr). Sie erhält 150 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage – zusammen 750 € Förderung auf 300 € Eigenbeitrag, eine Förderquote von 250 Prozent. Bei voller Ausschöpfung (150 €/Monat) kommt eine Familie mit zwei Kindern auf bis zu 1.140 € Zulagen im Jahr.

Geringverdiener-Bonus: 175 € extra pro Jahr

Wer weniger als 26.250 € brutto im Jahr verdient, erhält zusätzlich zu allen anderen Zulagen einen Geringverdiener-Bonus von 175 € pro Jahr – einzige Voraussetzung ist auch hier der Mindesteigenbeitrag von 120 €. Für Geringverdiener ergibt das zusammen mit der 50-Prozent-Stufe die höchsten Förderquoten des gesamten Systems: 120 € Eigenbeitrag können 60 € Grundzulage plus 175 € Bonus auslösen – fast das Doppelte des Einsatzes.

Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €

Wer seinen Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt und den Mindesteigenbeitrag leistet, erhält einmalig 200 € extra. Ein früher Start lohnt ohnehin am meisten – der Bonus setzt einen zusätzlichen Anreiz.

Günstigerprüfung: Zulage oder Steuerabzug?

Deine Beiträge können alternativ als Sonderausgaben wirken. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz erstattet. Die Zulagen selbst verbleiben in jedem Fall in deinem Depot – du musst nichts zurückrechnen oder beantragen. Gerade für Gutverdiener kann der Sonderausgabenabzug den effektiven Fördervorteil weiter erhöhen.

Wer bekommt die Förderung?

Der Kreis ist deutlich größer als bei Riester. Förderberechtigt bist du unter anderem als:

  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer – auch in Ausbildung, im Mini- oder Midijob und als Studierende mit rentenversicherungspflichtigem Nebenjob
  • Beamtin, Richter, Soldatin oder Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks
  • Selbstständige – neu auch ohne Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern du jünger als 67 bist und jährlich eine Steuererklärung abgibst
  • Landwirtin, Mitglied der Künstlersozialkasse, Bundesfreiwillige
  • in Elternzeit, Kindererziehungszeit oder als Pflegeperson eines Angehörigen ab Pflegegrad 2 mit mindestens zehn Wochenstunden
  • bei Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, sofern du zuvor in die Rentenversicherung eingezahlt hast
  • als Frührentnerin, etwa mit Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente

Nicht förderberechtigt sind Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sowie Menschen ohne Erwerbstätigkeit. Für sie gibt es aber einen Weg: Wer mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, ist mittelbar förderberechtigt und bekommt die Zulagen über einen eigenen Vertrag.

Neu ab 2028: Förderung auch bei Wohnsitz im Ausland. Bisher war die geförderte Altersvorsorge faktisch an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden – das verstieß gegen die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit. Künftig wird auch gefördert, wer im EU- oder EWR-Ausland lebt, dort im gesetzlichen Rentensystem pflichtversichert und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist dafür nicht nötig. Die Regelung soll ab 2028 greifen – für neue Verträge ebenso wie für bestehende Riester-Verträge.

Wichtig für Mehrfach-Sparer: Du darfst maximal zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig führen, die Förderung fließt aber nur in eines.

Förderung sichern: Worauf du beim Anbieter achten solltest

Die Zulagen sind gesetzlich geregelt und bei jedem Anbieter gleich hoch. Unterschiede gibt es beim Handling: Beantragt der Anbieter die Zulagen automatisch (Dauerzulagenantrag)? Wie reibungslos läuft die Übertragung eines Riester-Vertrags? Und vor allem: Wie viel der Förderung fressen die Effektivkosten wieder auf? Genau diese Punkte fließen in unseren Anbietervergleich ein – und im Förderrechner kannst du den Kosteneffekt selbst durchspielen.

💡 Merksatz: Die Förderung ist überall gleich – die Kosten nicht. Der Anbieter entscheidet darüber, wie viel von deinen Zulagen am Ende wirklich für dich arbeitet.
Wer bietet das Altersvorsorgedepot ab 2027 an?
Zum Anbieter-Vergleich

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die maximale Förderung?
540 € Grundzulage pro Jahr, plus bis zu 300 € je Kind und Jahr, plus 175 € Geringverdiener-Bonus (unter 26.250 € brutto), plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus vor dem 25. Geburtstag. Zusätzlich kann die Günstigerprüfung einen Steuervorteil bringen.
Gibt es eine Mindesteinzahlung?
Ja: 120 € pro Jahr (10 € monatlich) sind Voraussetzung für die Grundzulage einschließlich Berufseinsteigerbonus.
Wie viel muss ich für die volle Grundzulage einzahlen?
1.800 € pro Jahr, also 150 € monatlich. Schon 30 € im Monat sichern dir aber 180 € Zulage – der Fördersatz auf die ersten 360 € ist mit 50 Prozent am höchsten.
Wie viel brauche ich für die volle Kinderzulage?
300 € Eigenbeitrag im Jahr (25 € monatlich) – damit ist die volle Kinderzulage von 300 € erreicht, und zwar für jedes Kind erneut.
Was ist der Geringverdiener-Bonus?
175 € zusätzlich pro Jahr für alle mit einem Bruttoeinkommen unter 26.250 €, sofern der Mindesteigenbeitrag von 120 € geleistet wird.
Hängt die Zulage vom Einkommen ab?
Die Grund- und Kinderzulagen nicht – sie sind rein beitragsproportional. Nur der Geringverdiener-Bonus ist an eine Einkommensgrenze geknüpft (als zusätzliches Extra, nicht als Kürzung).
Muss ich die Zulage jedes Jahr beantragen?
Die Zulagen fließen in den zertifizierten Vertrag; gute Anbieter automatisieren die Beantragung. Wie komfortabel das je Anbieter gelöst ist, wird Teil unseres Vergleichs.
Bekommen Selbstständige die Förderung?
Ja – neu sind auch Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung förderberechtigt.