Altersvorsorgedepot: Förderung & Zulagen 2027
Die Förderung des Altersvorsorgedepots ist beitragsproportional – jeder eingezahlte Euro wird bezuschusst, unabhängig vom Einkommen. Das macht sie deutlich einfacher als die Riester-Förderung. Hier findest du alle Fördersätze, Rechenbeispiele und die Regeln zu Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Günstigerprüfung.
So funktioniert die Grundzulage
Der Staat legt auf deine Einzahlungen drauf – gestaffelt in zwei Stufen:
- 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Einzahlung im Jahr (macht bis zu 180 € Zulage)
- 25 Cent je Euro für Einzahlungen darüber bis 1.800 € im Jahr (macht bis zu 360 € Zulage)
Zusammen ergibt das eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr – dafür musst du 1.800 € jährlich einzahlen, also 150 € im Monat. Auf die ersten 360 € (30 € monatlich) gibt es mit 50 Prozent den höchsten Fördersatz: Schon kleine Sparraten lohnen sich überproportional.
Rechenbeispiele
- 30 €/Monat (360 €/Jahr): 180 € Zulage → 50 % Förderquote
- 75 €/Monat (900 €/Jahr): 180 € + 135 € = 315 € Zulage → 35 % Förderquote
- 150 €/Monat (1.800 €/Jahr): 180 € + 360 € = 540 € Zulage → 30 % Förderquote
Einzahlungen über 1.800 € hinaus sind bis 6.840 € pro Jahr und Depot möglich, erhalten aber keine weitere Zulage – sie können sich über den Sonderausgabenabzug steuerlich auswirken (siehe Günstigerprüfung).
Kinderzulage: bis 300 € je Kind und Jahr
Für jedes Kind mit Kindergeldbezug gibt es zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr – beitragsproportional im Verhältnis 1:1 zu deinen Einzahlungen. Eine Familie mit zwei Kindern kann so auf bis zu 1.140 € staatliche Zulagen im Jahr kommen (540 € Grundzulage + 2 × 300 €).
Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €
Wer seinen Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € extra. Ein früher Start lohnt ohnehin am meisten – der Bonus setzt einen zusätzlichen Anreiz.
Günstigerprüfung: Zulage oder Steuerabzug?
Deine Beiträge können alternativ als Sonderausgaben wirken. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz erstattet. Die Zulagen selbst verbleiben in jedem Fall in deinem Depot – du musst nichts zurückrechnen oder beantragen. Gerade für Gutverdiener kann der Sonderausgabenabzug den effektiven Fördervorteil weiter erhöhen.
Wer bekommt die Förderung?
Förderberechtigt sind Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, mittelbar berechtigte Ehepartner – und neu auch Selbstständige ohne GRV-Pflicht. Damit erreicht die neue Förderung deutlich mehr Menschen als Riester. Wichtig für Mehrfach-Sparer: Du darfst maximal zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig führen, die Förderung fließt aber nur in eines.
Förderung sichern: Worauf du beim Anbieter achten solltest
Die Zulagen sind gesetzlich geregelt und bei jedem Anbieter gleich hoch. Unterschiede gibt es beim Handling: Beantragt der Anbieter die Zulagen automatisch (Dauerzulagenantrag)? Wie reibungslos läuft die Übertragung eines Riester-Vertrags? Und vor allem: Wie viel der Förderung fressen die Effektivkosten wieder auf? Genau diese Punkte fließen in unseren Anbietervergleich ein.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Wie viel muss ich für die volle Grundzulage einzahlen?
Hängt die Zulage vom Einkommen ab?
Muss ich die Zulage jedes Jahr beantragen?
Bekommen Selbstständige die Förderung?
Was passiert mit Einzahlungen über 1.800 €?
Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156); FAQ „Reform der privaten Altersvorsorge" des Bundesministeriums der Finanzen (bundesfinanzministerium.de). Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.