Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist das neue staatlich geförderte Vorsorgeprodukt, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablöst. Erstmals kannst du gefördert und ohne Garantiezwang direkt in ETFs und Fonds investieren. Hier bekommst du den kompletten Überblick: Rechtsgrundlage, Produktvarianten, Unterschiede zum ETF-Depot und Auszahlphase.
Die Reform in Kürze
Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz: vom Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt und am 29. Mai 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Es tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft – dann können Anbieter zertifizierte Altersvorsorgedepots vertreiben. Die Zertifizierung übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); ab 2027 in einem nachgelagerten Verfahren unter Widerrufsvorbehalt, das einen zügigen Marktstart ermöglicht.
Der wichtigste Bruch mit Riester: Die verpflichtende 100-Prozent-Beitragsgarantie fällt weg. Garantien kosten Rendite – ohne sie kann dein Geld über Jahrzehnte am Kapitalmarkt arbeiten. Wer Garantie will, kann sie weiterhin wählen; sie ist aber nicht mehr Pflicht.
Die drei Produktvarianten
volle Kapitalmarktanlage, keine Garantie
80 oder 100 % Beitragsgarantie
zwei Fonds, Kostendeckel 1,0 %
1. Altersvorsorgedepot (ohne Garantie)
Volle Kapitalmarktanlage in ETFs, Fonds, Anleihen und andere zugelassene Wertpapiere. Du (oder der Anbieter, je nach Modell) wählst die Anlage; ein Wechsel zwischen Fonds und ETFs innerhalb des Depots ist steuerfrei möglich. Wichtig: Förderfähig ist nur der zertifizierte Vertrag – ein normales ETF-Depot wird nicht automatisch zum Altersvorsorgedepot.
2. Garantieprodukt
Für Sicherheitsorientierte gibt es Varianten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Die Garantie reduziert erwartbar die Rendite, weil ein Teil des Kapitals sicher angelegt werden muss – dafür weißt du, was am Ende mindestens da ist.
3. Standarddepot
Die Einfach-Variante: zwei vorausgewählte Fonds (defensiv/offensiv), gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent, und jeder Anbieter muss es anbieten (Angebotspflicht). Zusätzlich ist ein öffentlich organisiertes Standardangebot geplant. Für alle, die nicht vergleichen und auswählen wollen, ist das Standarddepot der Sicherheitsanker gegen überteuerte Produkte.
Was darf ins Depot – und was nicht?
Das Altersvorsorgedepot ist kein freies Wertpapierdepot. Das Gesetz gibt vor, was gekauft werden darf, und die Grenze verläuft klarer, als viele erwarten.
Erlaubt sind Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 von 7. Maßgeblich ist der Risikoindikator, den jedes Fonds-Basisinformationsblatt ausweist – eine Skala von 1 (sehr niedrige Schwankung) bis 7 (sehr hohe). Die gängigen weltweiten Aktien-ETFs liegen üblicherweise bei 4 und sind damit zulässig. Dazu kommen Anleihen von EU-Staaten sowie von deutschen Ländern und Gemeinden.
Nicht erlaubt sind Einzelaktien. Auch Zertifikate, Optionsscheine, Kryptowährungen und andere spekulative Papiere bleiben außen vor. Wer einzelne Aktien kaufen möchte, braucht dafür weiterhin ein normales Depot – das geförderte Depot ist auf breit streuende Anlagen ausgelegt.
Anbieterwechsel: was er kosten darf
Ein Wechsel ist ausdrücklich vorgesehen – der Gesetzgeber will damit Wettbewerb erzeugen. Die Kosten sind gedeckelt:
- Der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen.
- Der abgebende Anbieter muss den Wechsel ab fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei gewähren.
- Abschlusskosten dürfen nicht doppelt anfallen: Sie sind über die gesamte Ansparphase zu verteilen, damit ein Wechsel sie nicht erneut auslöst.
Zulagen und Förderhistorie bleiben beim Wechsel vollständig erhalten. Ein Rückweg in die alte Riester-Förderung ist dagegen ausgeschlossen.
Altersvorsorgedepot vs. normales ETF-Depot
Beide investieren in dieselben Bausteine – die Rahmenbedingungen unterscheiden sich aber deutlich:
- Förderung: Nur das Altersvorsorgedepot erhält Zulagen (bis 540 € Grundzulage/Jahr, Kinderzulage, Geringverdiener- und Berufseinsteigerbonus) und ggf. Sonderausgabenabzug. Details im Förderungs-Ratgeber.
- Verfügbarkeit: Das ETF-Depot ist jederzeit verfügbar; das Altersvorsorgedepot ist für die Rente gebunden – Auszahlung frühestens ab 65 bzw. mit GRV-Rentenbezug. Ausnahme: Entnahmen für die selbst genutzte Immobilie, Sanierung oder altersgerechten Umbau sind nicht förderschädlich.
- Umschichten: Im Altersvorsorgedepot sind Fonds-/ETF-Wechsel steuerfrei; im normalen Depot löst ein Verkauf Kapitalertragsteuer aus.
- Rahmen: Einzahlung bis 6.840 € pro Jahr und Depot, maximal zwei Depots gleichzeitig, Förderung nur auf einem.
Kurz: Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz fürs freie Depot, sondern eine geförderte, zweckgebundene Ergänzung.
Wer ist förderberechtigt?
Der Kreis ist deutlich größer als bei Riester: alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, mittelbar berechtigte Ehepartner – und neu auch Selbstständige ohne GRV-Pflicht. Für Kinder gibt es parallel die Frühstart-Rente (10 €/Monat vom Staat je Kind ab 6 Jahren, jahrgangsweise Einführung ab 2026) – ein eigenes Thema, das wir separat aufbereiten.
Die Auszahlphase
Die Auszahlung beginnt frühestens ab 65 oder mit Bezug der gesetzlichen Rente. Du hast die Wahl zwischen einem Fondsauszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft und dein Kapital weiter investiert lässt, und einer lebenslangen Leibrente über einen Versicherungspartner. Die Konditionen der Auszahlphase – insbesondere deren Kosten – werden ein zentrales Kriterium in unserem Anbietervergleich sein.
Altersvorsorgedepot, Riester oder Rürup – was ist der Unterschied?
Die drei geförderten Wege der privaten Altersvorsorge verfolgen unterschiedliche Ziele und richten sich an unterschiedliche Gruppen. Die Übersicht zeigt, wo das Altersvorsorgedepot einzuordnen ist:
| Merkmal | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Riester (Bestand) | Rürup / Basisrente |
|---|---|---|---|
| Förderung | 50 Cent je Euro bis 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 €. Maximal 540 € im Jahr | Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 oder 300 €. Mindestbeitrag nach Einkommen | Keine Zulagen, dafür Sonderausgabenabzug der Beiträge |
| Für wen gedacht | Breite Gruppe – auch Selbstständige ohne Pflichtversicherung | Pflichtversicherte und mittelbar Berechtigte | Vor allem Selbstständige und Gutverdienende |
| Beitragsgarantie | Keine – volle Kapitalmarktanlage möglich (Garantievariante optional) | 100 % Beitragsgarantie zwingend | Je nach Tarif, oft mit Garantie |
| Auszahlung | Auszahlplan bis mindestens 85 oder lebenslange Rente – wählbar | Lebenslange Rente, bis 30 % Einmalzahlung möglich | Ausschließlich lebenslange Rente |
| Kapital verfügbar? | Nicht vor 65. Entnahme für Immobilie unter Bedingungen | Nicht vor 62. Kündigung gilt als schädliche Verwendung | Nein – nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar |
| Vererbbarkeit | Übertragung auf Ehepartner-Vertrag möglich | Eingeschränkt, Förderung meist zurückzuzahlen | Nur mit Zusatzbaustein, dann geringere Rente |
| Neuabschluss | Ab 01.01.2027 | Nur noch bis Ende 2026 | Weiterhin möglich |
Kurz gefasst: Das Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger der Riester-Rente und hebt deren größte Schwäche auf – den Garantiezwang, der die Renditechancen gedeckelt hat. Rürup bleibt daneben bestehen und ist ein anderes Instrument: keine Zulagen, dafür steuerliche Absetzbarkeit, und deutlich unflexibler in der Auszahlung.
Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, musst du dich nicht sofort entscheiden – es gibt vier Wege, und einer davon behält den Vertrag und tauscht nur die Förderung. Alle Optionen mit ihren Folgen stehen im Riester-Wechsel-Ratgeber.
Was bedeutet das für Riester-Sparer?
Rund 16 Millionen Bestandsverträge genießen Bestandsschutz. Ab 2027 kannst du in die neue Förderung wechseln – mit oder ohne Produktwechsel und ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung. Ein Neuabschluss nach altem Riester-Modell ist nur noch bis Ende 2026 möglich. Einen ausführlichen Wechsel-Ratgeber veröffentlichen wir rechtzeitig vor dem Start.