Stand: Juli 2026

Frühstart-Rente: 10 € pro Monat vom Staat fürs Kind

Gesetz im Entwurf Eckpunkte im Kabinett beschlossen (17.12.2025), Gesetz Stand Juli 2026 noch nicht verabschiedet.

Parallel zum Altersvorsorgedepot für Erwachsene plant die Bundesregierung die Frühstart-Rente: Für jedes Kind ab dem 6. Lebensjahr soll der Staat monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Wegen der extrem langen Laufzeit ist das einer der stärksten Zinseszins-Hebel, die es im deutschen Vorsorgesystem gibt – wenn das Gesetz kommt.

Wie die Frühstart-Rente funktionieren soll

  • 10 € pro Monat vom Staat, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr – über die volle Laufzeit also bis zu rund 1.440 € staatliche Förderung je Kind.
  • Anlage am Kapitalmarkt in einem individuellen Altersvorsorgedepot, das Eltern beim Anbieter ihrer Wahl eröffnen.
  • Zuzahlungen möglich: Eltern, Großeltern und andere können zusätzlich einzahlen; ab dem 18. Geburtstag kann das Kind selbst weitersparen.
  • Steuerlich: Erträge sollen in der Ansparphase steuerfrei bleiben und erst in der Auszahlphase nachgelagert besteuert werden.
  • Auszahlung erst zum Renteneintritt – das Geld ist also über Jahrzehnte gebunden.
  • Voraussetzung: Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland. Weitere Bedingungen (etwa Kindergeldbezug oder Wohnsitz) waren Mitte 2026 noch in Prüfung.

Wer wann dran ist: die Jahrgangsregel

Die Einführung soll jahrgangsweise erfolgen. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020 – also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. In jedem Folgejahr kommt der nächste Jahrgang Sechsjähriger hinzu. Für den ersten Jahrgang ist eine rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen; zum Jahresende lägen dann bereits 120 € im Depot. Ob und wann ältere Jahrgänge nachträglich einbezogen werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Auffanglösung für Kinder ohne Depot

Damit kein Kind leer ausgeht, ist eine Auffanglösung geplant: Eröffnen die Eltern kein Depot, soll der nicht abgerufene Förderbetrag über die Bundesbank angelegt werden. Zuzahlungen oder eigene Anlagepräferenzen sind dort nicht möglich. Entscheiden sich Eltern später doch für einen individuellen Vertrag, soll das bis dahin angesparte Kapital übertragen werden.

💡 Warum die Laufzeit alles entscheidet: 10 € im Monat klingen nach wenig. Der Punkt ist die Zeit: Zwischen dem 6. Lebensjahr und dem Renteneintritt liegen rund 60 Jahre. Über einen solchen Zeitraum dominiert der Zinseszins jede Einzahlung – deshalb wiegt die frühe staatliche Prämie deutlich schwerer als ihr Nennwert. Garantiert ist nichts: Aktienmärkte schwanken, und die Rechnung steht und fällt mit der tatsächlichen Rendite.

Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot: Wie hängt das zusammen?

Beide Bausteine gehören zur selben Reformlinie: weg von garantiegetriebenen Versicherungsprodukten, hin zur kapitalmarktnahen, geförderten Vorsorge. Die Frühstart-Rente nutzt dieselbe Produktinfrastruktur – das Geld fließt in ein Altersvorsorgedepot. Für dich als Elternteil heißt das: Die Anbieterfrage stellt sich hier ganz ähnlich wie beim Erwachsenenprodukt, und die Anbieter, die wir in unserer Watchlist beobachten, sind großenteils dieselben. Erste Anbieter haben bereits angekündigt, eigene Depot-Kategorien für Kinder aufzubauen.

Wichtig zur Unterscheidung: Die Zulagen des Altersvorsorgedepots (bis 540 € Grundzulage, bis 300 € Kinderzulage je Kind) sind etwas anderes als die Frühstart-Renten-Prämie. Die Kinderzulage fließt in deinen Vertrag als Elternteil, die Frühstart-Rente in ein eigenes Depot des Kindes.

Was du jetzt tun kannst – und was nicht

Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, lässt sich kein Frühstart-Renten-Depot abschließen, und niemand kann verbindlich sagen, welche Anbieter es geben wird oder was sie kosten. Sinnvoll ist deshalb vor allem: den Gesetzgebungsstand verfolgen, prüfen, ob dein Kind zum ersten berechtigten Jahrgang gehört, und – falls du unabhängig davon fürs Kind sparen willst – dich mit den Grundlagen eines ganz normalen Kinderdepots beschäftigen. Vorsicht bei Angeboten, die heute schon eine „Frühstart-Rente“ verkaufen wollen: Das Produkt existiert rechtlich noch nicht.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein. Das Kabinett hat am 17. Dezember 2025 Eckpunkte beschlossen; das eigentliche Gesetz war im Juli 2026 noch im Entwurfsstadium und soll im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden – geplant rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Wie viel Geld kommt insgesamt zusammen?
An reiner staatlicher Förderung bis zu rund 1.440 € (10 € monatlich über zwölf Jahre). Was daraus bis zum Renteneintritt wird, hängt vollständig von Laufzeit und Rendite ab – seriös vorhersagen lässt sich das nicht.
Mein Kind ist älter als 6 – bekommt es die Förderung?
Zum Start sind nur die Kinder des Jahrgangs 2020 vorgesehen, danach jährlich der nächste Jahrgang Sechsjähriger. Ob ältere Jahrgänge nachträglich einbezogen werden, ist noch offen.
Was passiert, wenn ich als Elternteil kein Depot eröffne?
Geplant ist eine Auffanglösung über die Bundesbank. Das Geld geht nicht verloren, kann aber dort nicht aufgestockt oder individuell angelegt werden; eine spätere Übertragung auf einen eigenen Vertrag ist vorgesehen.
Kann ich das Geld vorher entnehmen?
Nein. Die Auszahlung ist erst zum Renteneintritt vorgesehen – die Frühstart-Rente ist ausdrücklich Altersvorsorge, kein Ausbildungs- oder Führerscheinsparen.
Wo kann ich das Depot eröffnen?
Das steht noch nicht fest. Vorgesehen ist ein Altersvorsorgedepot beim Anbieter der Wahl. Wir beobachten in unserer Anbieter-Watchlist, wer entsprechende Kinder-Depots plant.

Quellen: Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Frühstart-Rente (Kabinettsbeschluss 17.12.2025, bundesregierung.de); Darstellungen des Gesetzgebungsstands durch Fachredaktionen, Stand Juli 2026. Das Gesetz war zum Stand dieser Seite nicht verabschiedet – alle Angaben sind vorläufig und ohne Gewähr. Keine Anlage- oder Steuerberatung.