Alexander Merget
Alexander Merget

Smartbroker+ Altersvorsorgedepot: Aktueller Status & Ausblick

Konditionen auf der eigenen Produktseite veröffentlicht. Vorabregistrierung möglich, Start 01.01.2027. Zum Anbietervergleich

Smartbroker+ hat als einer der ersten Anbieter konkrete Konditionen für das Altersvorsorgedepot auf der eigenen Website veröffentlicht – und geht dabei weiter als die Wettbewerber: Die laufenden Fondskosten sollen mindestens drei Jahre lang erstattet werden. Es gibt allerdings eine Obergrenze und eine Bedingung für die Zeit danach, die man beide kennen sollte.

Was Smartbroker+ angekündigt hat

Der Anbieter unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Standarddepot und einem frei wählbaren Altersvorsorgedepot. Die Konditionen unterscheiden sich:

KostenpunktStandarddepotFreies Altersvorsorgedepot
Depotgebühr0 €0 €
Sparplanausführung0 €0 €
Käufe und Verkäufe0 €0 € ab 500 € Ordervolumen über gettex, darunter 1 €
Laufende Fondskosten (TER)Erstattung zu 100 % für mindestens drei Jahrekeine Erstattung

Zu allen Ordergebühren kommen nach Anbieterangabe marktübliche Spreads und Zuwendungen hinzu – das ist bei Neobrokern üblich und betrifft den Handel, nicht die Depotführung.

💡 Die Obergrenze bei der TER-Erstattung. Die Rückerstattung der Fondskosten gilt nach Anbieterangabe nur bis zu einem Anlagevolumen von 25.000 € und ausschließlich im Standarddepot. Wer mehr anspart oder das freie Depot wählt, zahlt die Fondskosten regulär. Bei 10 € monatlicher Sparrate dauert es Jahrzehnte bis zu dieser Grenze – wer 200 € im Monat einzahlt, erreicht sie in etwa neun Jahren. Für die Erstattung gelten eigene Teilnahmebedingungen, die der Anbieter auf seiner Seite veröffentlicht.

Was nach den drei Jahren gilt

Diese Frage war lange offen und ist inzwischen beantwortet – zunächst nur gegenüber der Fachpresse, inzwischen vom Anbieter selbst. Es gilt: Ab dem vierten Jahr setzt die Erstattung mindestens 15 Trades pro Kalenderjahr im Hauptdepot voraus. Wer die nicht erreicht, zahlt die Fondskosten – die nach Anbieterangabe überwiegend unter 0,15 % pro Jahr liegen sollen. Smartbroker+ nennt die Bedingung mittlerweile in der eigenen Kundenkommunikation und verweist für die Einzelheiten auf die Teilnahmebedingungen; die Konditionen insgesamt stehen seit einer Pressemitteilung vom 8. September 2026 fest.

Das ist eine ungewöhnliche Konstruktion, und sie verdient eine Einordnung: Eine Altersvorsorge, die über Jahrzehnte per Sparplan läuft, kommt normalerweise nicht auf 15 Einzelorders im Jahr. Die Bedingung hängt am Hauptdepot, also am normalen Wertpapierdepot daneben. Wer dort ohnehin aktiv handelt, erfüllt sie nebenbei; wer nur fürs Alter spart, vermutlich nicht. Die maßgeblichen Teilnahmebedingungen veröffentlicht der Anbieter selbst – vor Vertragsschluss lohnt der Blick hinein. Immerhin: Dass die Bedingung überhaupt klar benannt wird, ist im derzeitigen Markt die Ausnahme.

Was dabei zählt und was nicht, hat der Anbieter in einem Kundenwebinar am 15. Oktober 2026 präzisiert: Sparplanausführungen zählen nicht mit, die automatische Wiederanlage eines thesaurierenden ETF ebenfalls nicht. Damit ist bestätigt, was oben als Vermutung steht – genau die Vorgänge, aus denen eine Altersvorsorge besteht, helfen bei dieser Bedingung nicht weiter. Zur Frage, ob Orders in einem Nebendepot zählen, hat der Anbieter im selben Webinar zwei gegenteilige Antworten gegeben. Wir führen die Bedingung deshalb weiter als „im Hauptdepot“ – das ist die vorsichtigere Lesart. Klarheit bringen erst die Teilnahmebedingungen.

Zur 25.000-Euro-Grenze gibt es eine Entwarnung aus demselben Webinar: Wer mehr anspart, verliert nicht die ganze Erstattung, sondern nur den darüber liegenden Teil. Bei 30.000 € im Depot werden also 25.000 € weiter erstattet.

Was Smartbroker+ ausdrücklich nicht berechnet

Im selben Webinar hat der Anbieter drei Zusagen gemacht, die über die Preisliste hinausgehen und im Markt nicht selbstverständlich sind:

  • Kein Entgelt beim Anbieterwechsel. Das Gesetz erlaubt dem abgebenden Anbieter in den ersten fünf Jahren bis zu 150 €; danach muss er kostenfrei übertragen. Smartbroker+ sagt, auch in den ersten fünf Jahren nichts zu berechnen. (Im Webinar hieß es, beide beteiligten Häuser dürften die 150 € nehmen. Das Gesetz nennt nur den abgebenden – § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG.)
  • Kein Entgelt für den Auszahlungsplan. Für die monatliche Auszahlung in der Rentenphase sollen keine Gebühren anfallen.
  • Kein Entgelt für den Wechsel vom Standarddepot ins freie Depot.

Der erste Punkt ist der gewichtigste, denn er ist überprüfbar und er unterscheidet. Wer einen Anbieter verlässt, zahlt in den ersten fünf Jahren bis zu 150 € – bei einem Sparplan von 150 € im Monat ein voller Monatsbeitrag. Was ein Wechsel gesetzlich kosten darf, steht im Riester-Wechsel-Ratgeber.

Die Produktkosten: erstmals eine Zahl, aber noch keine Zusage

Für das Standarddepot hat der Anbieter im Webinar gesagt, man werde unter 15 Basispunkten liegen, also unter 0,15 % im Jahr – und im selben Atemzug, dass das noch nicht veröffentlicht sei und die Einzelheiten „in den nächsten Wochen“ folgen.

Das ist ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen „überwiegend unter 0,15 %“, aber es bleibt eine mündliche Absichtserklärung. Zwei Dinge fehlen weiterhin: eine Effektivkostenquote – also die Größe, für die der gesetzliche Deckel von 1,0 % gilt – und ein Preisverzeichnis, an dem sich der Anbieter festhalten lassen muss. Bis dahin steht die Zahl hier als das, was sie ist: eine Ankündigung.

Drei Standarddepots zur Wahl

Anders als das Gesetz verlangt, bietet Smartbroker+ nach Anbieterangaben nicht ein Standarddepot an, sondern drei Varianten mit ETFs auf MSCI World, MSCI ACWI und FTSE All-World. Das sind die drei großen Welt-Indizes; sie unterscheiden sich vor allem darin, ob Schwellenländer und kleinere Unternehmen enthalten sind.

Der Anbieter schlägt vor, sich nicht festzulegen, sondern die Beiträge auf zwei Standarddepots zu verteilen. Das geht tatsächlich, und es ist auch nicht förderschädlich – mit zwei Einschränkungen, die der Anbieter nicht dazusagt. Die Zulage wird nach § 87 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes auf beide Verträge im Verhältnis der eingezahlten Beiträge verteilt, und der Mindesteigenbeitrag muss auf beide zusammen entfallen. Und wer nur über den Ehepartner zulageberechtigt ist, kann gar nicht aufteilen: Dann ist allein der Vertrag begünstigt, für den die Zulage zuerst beantragt wird. Was das für dich heißt, steht im Förderungs-Ratgeber.

Damit ist Smartbroker+ nach quirion der zweite Anbieter, der überhaupt sagt, was im Standarddepot liegt. Der Unterschied bleibt allerdings bestehen: quirion nennt die konkreten Fonds mit Namen, deren Kostenquoten öffentlich nachprüfbar sind. Smartbroker+ nennt die Indizes – auf ein und denselben Index gibt es ETFs mit sehr unterschiedlichen Kosten. Solange die Erstattung läuft, spielt das keine Rolle. Danach schon.

Wie sich das zu Scalable verhält

Beide Anbieter werben mit null Prozent Fondskosten, meinen aber Unterschiedliches. Scalable Capital hat angekündigt, die Produktkosten im ersten Jahr zu übernehmen und danach höchstens 0,15 % zu berechnen – ohne Volumengrenze. Smartbroker+ erstattet mindestens drei Jahre, dafür nur bis 25.000 € und nur im Standarddepot.

Für kleine Depots ist das Smartbroker+-Angebot damit länger vorteilhaft, für größere greift die Grenze früher. Nach der Aktionszeit liegen beide Anbieter nach eigenen Angaben in derselben Größenordnung – Scalable bei höchstens 0,15 %, Smartbroker+ überwiegend darunter, sofern die Erstattung nicht ohnehin über die Trade-Bedingung weiterläuft. Der Unterschied liegt weniger im Preis als in der Verlässlichkeit: Eine Obergrenze ist eine Zusage, „überwiegend unter“ ist eine Erwartung.

Beide Varianten ab dem ersten Tag

Pflicht ist für Anbieter nur das Standarddepot. Ein frei gestaltetes Altersvorsorgedepot muss niemand anbieten – Smartbroker+ tut es trotzdem, und zwar zum Start. Das ist bislang keine Selbstverständlichkeit: Mehrere angekündigte Angebote beschränken sich auf die vorgegebene Variante. Wer selbst auswählen will, hat damit überhaupt erst eine Auswahl an Häusern, und das ist bei der Anbieterwahl mehr wert als ein Zehntelprozentpunkt.

Was ins Depot darf

Nach Anbieterangabe sind ETFs und Fonds bis einschließlich Risikoklasse 5 sowie EU-Staatsanleihen wählbar. Das entspricht dem gesetzlichen Rahmen. Eine belastbare Zahl der im freien Depot verfügbaren Fonds gibt es nicht: Im Webinar nannte der Anbieter 13.000, 15.000 und 16.000 – wir führen das als „sehr breite Auswahl, Zahl noch offen“. Eine Liste soll in den nächsten Wochen kommen.

Zur Auszahlphase nennt der Anbieter einen Start zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr, eine mögliche Teilauszahlung von bis zu 30 % sowie die Wahl zwischen lebenslanger Leibrente und einem Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Auch das ist der gesetzliche Rahmen, keine Besonderheit des Hauses.

Eine Besonderheit gibt es aber doch, und sie betrifft genau die Stelle, an der das Gesetz einen Spielraum lässt. Die Rate eines Auszahlungsplans muss nur alle drei Jahre neu berechnet werden; Smartbroker+ will sie jährlich neu rechnen. Der Unterschied ist nicht akademisch: Je seltener gerechnet wird, desto weiter kann die Auszahlung vom tatsächlichen Depotwert abdriften – nach oben wie nach unten.

Beim Standarddepot sagt der Anbieter außerdem zu, dass die Aufteilung zwischen den beiden Fonds frei einstellbar ist, bis hin zu 100 % Aktien, und jederzeit geändert werden kann. Das Gesetz erlaubt das ausdrücklich – aber es verpflichtet keinen Anbieter dazu, und nicht jeder wird es umsetzen. Warum der Gleitpfad eine Voreinstellung mit Obergrenzen ist und kein Zwang, steht beim Standarddepot.

💡 Zur Vorabregistrierung. Smartbroker+ wirbt damit, jetzt schon ein normales Depot zu eröffnen und sich für das Altersvorsorgedepot vormerken zu lassen. Wichtig zur Einordnung: Das geförderte Depot kann gesetzlich erst ab 2027 eröffnet werden – bei jedem Anbieter. Die Vorabregistrierung ist eine Merkliste, kein Vertragsschluss und keine Reservierung von Förderansprüchen.

Was für ein förderfähiges Angebot nötig ist

Förderfähig ist nur ein vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifizierter Vertrag. Die angekündigten Konditionen werden erst mit dem zertifizierten Vertrag und dem Preisverzeichnis verbindlich – bis dahin sind es Werbeaussagen, wenn auch ungewöhnlich konkrete.

Woran wir Smartbroker+ messen werden

Sobald ein Preisverzeichnis vorliegt, bewerten wir nach unserer offengelegten Matrix: Kosten (50 %), Anlageuniversum (20 %), Förder-Handling (10 %), Auszahlphase (10 %), Service & App (10 %).

Drei Fragen stehen hier im Vordergrund: Wie hoch ist die Effektivkostenquote des Standarddepots – die Größe, für die der gesetzliche Deckel gilt und die Smartbroker+ bisher nicht nennt? Welche ETFs liegen konkret in den drei Standarddepots? Und was steht in den Teilnahmebedingungen der TER-Erstattung, insbesondere zur 15-Trades-Regel?

💡 Bis dahin: Verfolge alle Anbieter in der Watchlist, versteh die Förderung und rechne deine Zulagen im Förderrechner durch.
Wer bietet das Altersvorsorgedepot ab 2027 an?
Zum Anbieter-Vergleich

Häufige Fragen

Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Smartbroker+?
Nach Anbieterangabe fallen im Standarddepot keine Depot-, Sparplan- und Ordergebühren an, dazu wird die TER für mindestens drei Jahre erstattet – begrenzt auf 25.000 € Anlagevolumen. Im freien Depot kosten Orders unter 500 € jeweils 1 €. Verbindlich wird das mit dem Preisverzeichnis.
Gilt die Kostenerstattung dauerhaft?
Nein, sie ist an Bedingungen geknüpft: mindestens drei Jahre, nur im Standarddepot und nur bis 25.000 € Anlagevolumen – wer mehr anspart, verliert nach Anbieterangabe nur die Erstattung auf den übersteigenden Teil. Danach läuft sie weiter, wenn im Hauptdepot mindestens 15 Trades pro Kalenderjahr anfallen. Sparplanausführungen und die Wiederanlage thesaurierender ETFs zählen dabei nicht mit – also genau die Vorgänge, aus denen eine Altersvorsorge besteht. Sonst greifen die regulären Fondskosten, die unter 0,15 % liegen sollen.
Kostet ein Anbieterwechsel bei Smartbroker+ etwas?
Nach Angaben des Anbieters nein – weder beim Weggang noch beim Zuzug. Das Gesetz erlaubt dem abgebenden Anbieter in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss bis zu 150 €, danach muss er kostenfrei übertragen (§ 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG). Auch für den Auszahlungsplan und für den Wechsel vom Standarddepot ins freie Depot sollen keine Entgelte anfallen. Verbindlich wird das mit dem Preisverzeichnis.
Kann ich im Standarddepot zu 100 % in Aktien gehen?
Nach Anbieterangabe ja: Die Aufteilung zwischen den beiden Fonds ist frei einstellbar und jederzeit änderbar. Das Gesetz erlaubt das ausdrücklich – der Gleitpfad vor der Auszahlphase ist eine Voreinstellung mit Obergrenzen, kein Zwang. Verpflichtet ist dazu aber kein Anbieter; es lohnt der Vergleich.
Was ist der Unterschied zwischen Standarddepot und freiem Depot?
Das Standarddepot ist gesetzlich vorgegeben: zwei vorausgewählte Fonds, eine automatische Umschichtung vor Rentenbeginn, von der du aber abweichen darfst, und ein Kostendeckel von 1 %. Im freien Depot wählst du selbst aus dem zugelassenen Universum – dort gilt kein gesetzlicher Kostendeckel.
Kann ich mich jetzt schon anmelden?
Du kannst ein normales Depot eröffnen und dich vormerken lassen. Das geförderte Altersvorsorgedepot lässt sich gesetzlich erst ab 2027 abschließen – bei jedem Anbieter gleichermaßen.
Was darf ich kaufen?
ETFs und Fonds bis einschließlich Risikoklasse 5 sowie EU-Staatsanleihen. Eine Zahl der im freien Depot verfügbaren Produkte nennt der Anbieter nicht. Für das Standarddepot stehen nach Anbieterangaben drei Varianten zur Wahl, mit ETFs auf MSCI World, MSCI ACWI und FTSE All-World.
Kann ich meinen Riester-Vertrag übertragen?
Smartbroker+ weist darauf hin, dass ein Übertrag möglich ist und bei Verträgen älter als fünf Jahre beim abgebenden Anbieter gebührenfrei erfolgt. Die vier Wege im Überblick stehen im Riester-Wechsel-Ratgeber.
Wann gibt es hier eine Testnote?
Sobald ein zertifiziertes Produkt mit veröffentlichtem Preisverzeichnis vorliegt – frühestens zum Marktstart im Januar 2027.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Status-Beobachtung; es besteht keine Geschäftsbeziehung zu Smartbroker+, sofern nicht ausdrücklich gekennzeichnet. Alle Angaben ohne Gewähr.